Die Kunstsammlung umfasst Arbeiten aus den Bereichen Malerei, Grafik, Fotografie, Skulptur und Mixed Media. Viele Werke sind in öffentlichen Räumen der Kantonalen Verwaltung (Schulen, Gerichte, Spitäler, Verwaltungsgebäude) platziert. Einzelne beherbergt das Kunstmuseum Luzern als Leihgaben.

Museum Luzern ist seit September 2025 verantwortlich für die Pflege, fachgerechte Unterbringung und Ausleihe der kantonalen Kunstsammlung. Die Verantwortung für den Ankauf von Kunstwerken und die Erweiterung der Sammlung bleibt weiterhin bei der Kulturförderung des Kantons Luzern. Sie führt die Geschäfte des Ausschusses «Angewandte und Bildende Kunst» der Kulturförderungskommission, die Kunst zum Ankauf empfiehlt. Für Kunstankäufe stellt der Kanton Luzern jährlich 90'000 Franken (aus Mitteln von swisslos) zur Verfügung.

Ausgewählte Werke sind auf Kunstsammlung des Kantons Luzern – ZentralGut einsehbar.

 

Leihverkehr für Kantonsangestellte

Die Ausleihe von Werken zur Platzierung am Arbeitsplatz ist für Kantonsangestellte kostenlos. Für Transport und Hängung der ausgeliehenen Werke sind die Leihnehmenden selbst zuständig. Sie verpflichten sich, die Leihgabe mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und vor mutwilliger Beschädigung oder Entwendung bestmöglich zu schützen. Allfällige Schäden oder Verluste müssen umgehend gemeldet werden. Im Falle eines Büroumzugs, Stellenwechsels oder einer Pensionierung muss das Museum Luzern ebenfalls rechtzeitig und persönlich informiert werden. Nicht mehr gewünschte Werke werden von den Leihnehmenden selber wieder ins Depot zurückgebracht.

Aufgrund eines bevorstehenden Umzugs ist der Leihverkehr erst wieder im Jahr 2027 möglich.

Die Ausleihtermine werden Ende 2026 bekanntgegeben. Rückgaben sind nur in Ausnahmefällen möglich (Büroumzug, Stellenwechsel, Pensionierung).

Kontakt für den Leihverkehr

Sammlung.Museumluzern@lu.ch

 

Zuständigkeit für Kunstankäufe

Bildungs- und Kulturdepartement
Kulturförderung
Bahnhofstrasse 18
6002 Luzern
kultur@lu.ch
kulturfoerderung.lu.ch